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Für die Tätigkeit als Sachverständiger gelten die Konditionen der Gebührenordnung nach dem:

Justizvergütungs - und entschädigungsgesetz (JVEG)  [https://dejure.org/gesetze/JVEG/9.html ] in der

jeweils aktuellen Fassung zzgl. der dort benannten Nebenkosten.

 

Allgemeine Honorare für (betriebswirtschaftliche Beratungen udglm.) :

 

Die Honorare für allgemeine Beratungen werden berechnet nach :

  • Tagessätzen (zu 1/2 oder 1/1) 
  • monatliche Grundpauschalen (i.d.R. nur für kurze telefon. Auskünfte oder per Email)

Hinzu kommen ggf. der Aufwendungsersatz für Reisekosten (gegen Nachweis) und die Fahrtkosten
(PKW = 0,70 €/ Entfernungskilometer). Fahrzeiten werden nur außerhalb vom (inneren) Berlin-Ring berechnet.
Auf alle Preise ist die jeweils gültige gesetzliche MwSt. hinzuzurechnen.

 

Für Projekte, längere Einsatzdauer, nicht entgeltrechnende NPO´s wird gerne ein individuelles Angebot erstellt.

 

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